Wie die Deutsche Zöliakie Gesellschaft mich als Kritiker auf Social Media blockiert

Vereinsmitglied ohne Stimme: Wie die Deutsche Zöliakie Gesellschaft mich als Kritiker auf Social Media blockiert

Gestern Morgen fiel mir auf, dass ich seit ein paar Tagen keinen Beitrag mehr der Deutschen Zöliakie Gesellschaft gesehen hatte. Zu meinem Erstaunen konnte ich die Facebookseite der Deutschen Zöliakie Gesellschaft nicht finden! Also fragte ich eine Facebook-Freundin, die die Seite noch sah – aber keinen meiner Kommentare, jedoch Kommentare, in denen mir mit Namen geantwortet worden war. Ich ging zunächst von einem technischen Fehler aus. 

Also schaute ich auf Instagram nach. Aber auch dort konnte ich den Auftritt der dzg nicht finden. Ich probierte es mit einem anderen Browser und mit zwei verschiedenen Browsers auf dem Handy. Doch immer das Gleiche: Wenn ich mit meinem privaten Account auf Facebook nach der Seite „Deutsche Zöliakie  Gesellschaft“ suche, sehe ich sie nicht – auch heute nicht! Wechsel ich das Konto z. B. auf meine eigene Facebook-Seite, finde ich die dzg-Seite. Bei Instagram ist es egal, mit welchem ich meiner Konten darauf zugreife, die Seite wird mir nicht angezeigt. Wenn ich nicht eingeloggt bin, sehe ich sie aber. 

Update, 16.7. 19:30: Heute um 16 Uhr hatte ich wieder Zugriff auf die Facebook-Seite der DZG, was ich heute Vormittag noch nicht hatte. Auf Instagram kann ich aber nach wie vor nicht zugreifen. Wobei das lediglich 4 Mal tippen in der App braucht, um jemanden nicht mehr zu blockieren…

Update, 20.7.: Diesen Dienstag, 16 Uhr, hatte ich wieder Zugriff auf die Facebook-Seite. Gestern, am 19.7.24, bekam ich eine Mail mit dem Inhalt, dass sie meinen Brief bekommen hätten und den Sachverhalt prüfen würden. Ich hatte aber bereits am letzten Sonntag per Kontaktformular den den Link zu meinem Blogbeitrag an etliche der DZG geschickt und da auch eine Antwort erhalten… Und als ich dann gestern auf Facebook nach der Seite schauen wollte, war ich wieder blockiert, während ich auf Instagram die ganze Zeit blockiert war.

Das zeigt für mich, dass sie immerhin auf Facebook wissen, wie man jemanden blockiert und die Blockierung wieder aufhebt – und dass es, wie ich es in meinem Blogbeitrag ja auch beschrieben habe, auf Instagram und Facebook komplett voneinander getrennt läuft. Eine Blockierung auf Instagram hat nur eine automatische Blockierung bei Threads zur Folge.

Übrigens sind es als Seitenadmin 4 Schritte (Klicks oder Tippen auf dem Handy), um jeweils auf Facebook und Instagram eine Blockierung wieder aufzuheben, also wirklich nichts schwieriges.

Mein Facebook- und Instagram-Profil hat übrigens keinerlei Warnungen von Meta erhalten, dass ich gegen Meta-Richtlinien  verstoßen würde, also liegt das wie auch immer geartete Problem bei der DZG.

Update 11.8.:

Sorry, dass das Update etwas gedauert hat, ich kämpfe mit dem wechselhaften Wetter in Kombination mit allergischem Asthma und dem me/cfs. Was bedeutet, dass ich so gerade noch meine Arbeit und das allernotwendigste zuhause geschafft bekomme, aber sonst nichts.
Die Kurzfassung: am 25.7. bekam ich eine Mail von der dzg, dass die Sperrung als “Warnung” anzusehen sei – aber ganz ehrlich, wenn man das Signal einer Warnung senden will, sollte man diese auch aussprechen und nicht einfach nur sperren – mehr zu dieser Mail in einem zukünftigen Blogpost, ich bin gerade nicht fit genug, dass alles in Worte zusammenzufassen und muss auch meine Gefühle dazu erstmal verarbeiten!
Am 31.7. erhielt ich eine Nachfrage, da ich auf die Mail vom 25.7. nicht geantwortet hatte. Diesmal antwortete ich sofort und verwies lediglich auf das Urteil, was auch hier unten im Blogbeitrag steht. Am 6.8. erhielt ich eine neue Mail, dass ich jetzt wieder freigeschaltet sei mit dem Verweis auf die Netiquette der DZG und sehe wieder sowohl die Instagram- wie auch die Facebook-Seite der Deutschen Zöliakie Gesellschaft.

Im Moment gehe ich stark in mich, wie ich auf das Verhalten der dzg gegenüber mir als Mitglied reagieren soll – eigentlich weiß ich es schon, aber das wird Thema eines neuen Blogbeitrags werden, für den ich aber ein bißchen mehr Gehirnkapazität brauche, als was ich im Moment zur Verfügung habe…

Was steckt dahinter?

Wenn ich nur bei Facebook gesperrt worden wäre, wäre ich geneigt gewesen, noch von einem „mausgerutscht“ auszugehen. Schließlich „ärgere“ ich als Vereinsmitglied die Deutsche Zöliakie Gesellschaft seit Monaten, wenn nicht Jahren, mit offener Kritik an ihrem Facebook-Auftritt. Dies habe ich nie aus Boshaftigkeit getan. Denn ich bin selber vom Fach und bin seit über 12 Jahren für den Auftritt eines Versandhandels verantwortlich, eine Arbeit, die ich mit Leib und Seele liebe. 

Deshalb habe ich meine Kritik auf der Seite der Deutschen Zöliakie Gesellschaft auch immer so höflich und sachlich wie möglich geübt und auch versucht, konstruktive Vorschläge zu machen. Denn als Mitglied liegt mir etwas daran, dass der Verein sich vernünftig öffentlich darstellt. Wobei ich auch schon öffentlich dort geäußert habe, dass ich den Sinn meiner Mitgliedschaft so allmählich anzweifle und mir dabei auch der ein oder andere Lachsmiley entfleucht ist – allerdings mehr aus Verzweiflung über dieses Social Media „Management“. Ich erinnere mich noch gut an die Diskussion mit der dzg am 2. Juni 2023, ob ein Romance Scammer, der unter einem Kommentar von mir sich angebiedert hat, wirklich gelöscht und gesperrt werden darf…  Siehe Bild:

Aber als ich sah, dass ich auch auf Instagram blockiert worden war, wo ich nur sehr selten einen Kommentar geschrieben habe, wurde mir klar, dass die dzg beschlossen hat, mich bewusst zu sperren – obwohl ich Vereinsmitglied bin! Denn bis dato habe ich weder meine Mitgliedschaft gekündigt, noch habe ich in irgendeiner Form eine Kündigung oder eine andere Nachricht über einen etwaigen Vereinsausschluss erhalten! Da ich selber die Mechanismen hinter einer solcher Blockierung kenne, ist es eindeutig, dass dies beabsichtigt ist.

Der technische Hintergrund 

Für die, die sich mit der Technik von Meta nicht auskennen, möchte ich hier den technischen Hintergrund zeigen, den es für eine solche Blockierung braucht. 

Um einen Facebook-User von einer Seite zu blockieren, sind 2 Schritte in der  Business Suite auf dem Handy notwendig: Wenn man als Administrator eine Seite auf einen Kommentar klickt, öffnet sich ein Fenster. Dort wählt man aus, dass man den Nutzer sperren möchte. Dann kommt noch einmal die Frage, ob man dies wirklich tun möchte, wo man aktiv auf „blockieren“ klicken muss. 

Auf Instagram funktioniert das Sperren auf dem Handy folgendermaßen: Man swipt bei einem Kommentar nach links und klickt auf die Sprechblase mit dem Ausrufezeichen. Im nächsten Fenster muss man auf „Blockieren“ klicken und dann in einem neuen Fenster dieses Blockieren noch einmal bestätigen. Wenn man das getan hat, bekommt man den Hinweis, dass das Konto und eventuell bereits vorhandene und zukünftige Konten ebenfalls gesperrt werden. Das erklärt auch, warum ich mit keinem meiner Insta-Konten mehr die Seite der Deutschen  Zöliakie-Gesellschaft sehe.

Im Browser in der Business Suite von Meta ist der Weg ein etwas anderer, aber es bedarf hier sowohl für Facebook wie auch für Instagram insgesamt vier Klicks, um einen Nutzer zu sperren.

Und: Die Sperre gilt immer nur für eine Plattform. Sperrt man einen User auf Facebook ist dieser nicht gleichzeitig auch auf Instagram gesperrt und umgekehrt. 

Die Kritikfähigkeit des Vorstandes der Deutschen Zöliakie Gesellschaft

Eigentlich erstaunt mich diese Blockierung nach all den Monaten ehrlich gesagt nicht mehr. Im Vorwort der Mitgliederzeitschrift „DZG aktuell“, Ausgabe 04/2023 schrieb Gunnar Höckel, der Vorstand, auf S. 3: 

„Manchmal werden speziell über Social Media Erwartungen und Anforderungen Einzelner an uns herangetragen, denen wir mit unserer Struktur nicht gerecht werden können (und auch gar nicht wollen). Hier müssen wir dann deutlich machen, dass bei der DZG ein kleines, hochmotiviertes Team tolle Arbeit leistet – auch wenn das nicht immer bei jedem ankommt. Die absolut überwiegende Zahl unserer Mitglieder weiß unsere Arbeit und unser Engagement für sie sehr wohl zu schätzen. Nur sind das eben nicht die, die am lautesten schreien.“

Die rechtliche Seite

Ich bin nach wie vor Mitglied und die Informationen sind für mich gesundheitlich vom Belang. Erst am 12. Juli wurde eine Warnung der dzg über die ein glutenfrei gekennzeichnetes Produkt, das Dinkelmehl enthält, veröffentlicht. Da die dzg solche Informationen nicht sofort per E-Mail verschickt, ist das ein extrem wichtiger Post, den ich als Mitglied aber zurzeit nicht sehen kann.

Es gibt auch bereits ein sehr interessantes Urteil zum Thema vom Landgericht Bayreuth mit dem Aktenzeichen 12 S 60/20. 

Das gesamte Urteil ist hier zu lesen, aber sinngemäß geht es darum, dass eine Facebook-Seite sich um eine „Einrichtung“ eines Vereines handelt und Vereinsmitglieder einen Recht auf einen Zugang haben müssen. Dieser Zugang kann nur dann verwehrt werden, wenn es in der Satzung so niedergeschrieben wurde. Davon steht aber nicht in der Satzung der dzg. Sondern ein Ausschluss wegen Verstößen gegen die Satzung, Beitrags- oder Geschäftsordnung, dem Satzungszweck oder die Vereinsinteressen geht nur mit einer Entscheidung des Vorstandes mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen laut §5 Absatz 3. Bei einem solchen Ausschluss muss der Vorstand den Aufsichtsrat darüber informieren und der Beschluss dem Mitglied mitgeteilt werden. Zumindest letzteres ist bisher nicht erfolgt. 

Ich behalte mir daher rechtliche Schritte gegen die dzg vor und werde diesen Blogartikel auch ausgedruckt und als Brief morgen an die dzg schicken. 

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